Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
13. Aufl. 2020
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§ 37 Ermäßigung der Progression, Sondergewinne
Anmerkung zum Gesetzesverweis in Abs 9: Ab ist der ermäßigte StSatz für künstlerische Tätigkeiten in § 10 Abs 3 Z 4 UStG geregelt (Änderung des UStG durch das StRefG 2015/2016, BGBl I 118/2015).
EStR: Rz 7310 bis Rz 7387
Literatur 2019: Petrikovics/Patloch-Kofler, ImmoESt bei Betriebsaufgabe durch die Erben, immo aktuell 19, 5; Rohn, Die Betriebsaufgabe einer MUerschaft, ÖStZ 19, 164; Rohn, Die ertragsteuerl Konsequenzen der Veräußerung eines MUeranteils unter besonderer Berücksichtigung von Grundstücken, taxlex 19, 359; Schwaiger, Dreijahresverteilung einer (teilweisen) Pensionsabfindung und Zeitpunkt der Anrechnung der LSt, BFGj 19, 239; Stückler/Uedl, Steuerl Begünstigungen bei der anteiligen Veräußerung von MUeranteilen, ÖStZ 19, 361; Zorn, VwGH: Beschränkte Tarifbegünstigung bei bloß teilweiser Pensionsabfindung, RdW 19, 199.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Überblick | ||||
II. | Hälftesteuersatz | ||||
1. | Überblick | ||||
2. | Einkünfte aufgrund von Beteiligungen (§ 37 Abs 4) | ||||
a) | Umfang und Zweck | ||||
b) | Beteiligungserträge | ||||
c) | Einkünfte aus Beteiligungsveräußerungen | ||||
3. | Außerordentl Einkünfte (§ 37 Abs 5) | ||||
a) | Umfang | ||||
b) | Zweck | ||||
c) | Veräußerungsgewinne | ||||
d) | Übergangsgewinne | ||||
e) | Abfertigungen | ||||
f) | Begünstigte ... |