Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
13. Aufl. 2020
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 19 Zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben
EStR: Rz 4601 bis Rz 4632; LStR: Rz 631 bis Rz 644
Literatur 2019: Franke, Verdeckte Einlagenrückzahlung iRd § 4 Abs 12 EStG idF AbgÄG 2015 vor dem Hintergrund aktueller Rspr, ÖStZ 19, 315; Marschner/Renner, Zinsloses Privatdarlehen eines Beteiligten an seine ausl Ges, SWK 19, 1276.
Übersicht
Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. | Regelungsinhalt | |
2. | Anwendungsbereich | |
3. | Zufluss (Abs 1 S 1) | |
4. | Abfluss (Abs 2 S 1) | |
5. | Wirtschaftliche Verfügungsmacht | |
6. | Kurze-Zeit-Regel (Abs 1 S 2, Abs 2 S 2) | |
7. | Verteilungspflichtige Ausgaben (Abs 3) | |
8. | ABC der Einnahmen und Ausgaben |
1
1. Regelungsinhalt des § 19 ist die zeitl, nicht die sachl Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben (Bestimmung des Kj und damit des VAZ; ; Mayr RdW 99, 176). Ob und ggf in welcher Höhe Einnahmen bzw Ausgaben steuerl wirksam werden (bei der Ermittlung des Einkommens anzusetzen sind), ergibt sich aus anderen Bestimmungen, insb § 21 bis 32. Der Zeitpunkt des Zuflusses/Abflusses ist für das Bestehen des nationalen Besteuerungsanspruchs grds nicht von Bedeutung (). Bei der Anwendung von DBA kann dem Kausalitätsprinzip aber sehr wohl Vorrang vor dem innerstaatl Zuflussprinzip beizumessen sei...