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Wirtschaftliche Abbruchreife von Gebäuden
Beurteilung der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit der Aufwendungen in die Instandsetzung
Die Beurteilung der wirtschaftlichen Abbruchreife von Gebäuden erfolgt insbesondere in zwei Anwendungsfällen: einerseits in mietrechtlichen Verfahren als Nachweis für das Vorliegen eines Kündigungsgrundes aufgrund der Unwirtschaftlichkeit der ordnungsgemäßen Erhaltung des Miethauses und andererseits in verwaltungsbehördlichen Verfahren als Beweismittel für die wirtschaftlich unzumutbaren Aufwendungen in die Instandsetzung zur Erlangung einer baubehördlichen Abbruchbewilligung. In beiden Verfahren ist die gutachterliche Zugangsweise im Detail eine andere und ist auf die jeweilige Judikatur dieser unterschiedlichen Verfahren besonderes Augenmerk zu legen. In der Praxis dominieren die verwaltungsbehördlichen Verfahren in Wien zur Erlangung einer Abbruchbewilligung. Diesem Thema widmet sich auch der gegenständliche Beitrag.
1. Rechtliche Grundlagen für einen Abbruchbescheid
Gemäß der Bauordnungsnovelle 2018 darf entsprechend den Bestimmungen der Bauordnung für Wien für Bauwerke in Schutzzonen und Gebieten mit Bausperre sowie bei Gebäuden, die vor dem errichtet wurden, die Abbruchbewilligung nur erteilt werden, wenn an der Erhaltung des Bauwerks infolge seiner Wirkung auf das örtliche Stadtbild kein öffent...