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immo aktuell 5, Oktober 2020, Seite 247

Grundstücksschenkung mit Fruchtgenussvorbehalt: keine Dienstbarkeitsgebühr für Substanzabgeltung („AfA-Miete“) mangels eigenständigen Rechtsgeschäfts

immo aktuell 2020/42

§ 33 TP 9 GebG; § 15 Abs 3 GebG

, Ra 2020/16/0112

[Es i]st von einheitlichen Rechtsgeschäften, nämlich von Schenkungen gegen Vorbehalt des Fruchtgenussrechts an der Liegenschaft – dieses wiederum gegen laufende Zahlung von Beträgen in Höhe der AfA –, auszugehen.

Sachverhalt: Der Revisionswerber hat mit zwei Schenkungsverträgen von Juni bzw Dezember 2015 ein Grundstück seinem Sohn geschenkt und übergeben. Beide Schenkungsverträge beinhalteten einen Fruchtgenussvorbehalt zugunsten des Geschenkgebers, welchem die Mieterträge zur Gänze zustehen sollten. Der Geschenkgeber verpflichtete sich darüber hinaus, „die auf den schenkungsgegenständlichen Anteil entfallende AfA (jährliche steuerliche Abschreibung) zu bezahlen“. Diese Klausel hat einen ertragsteuerlichen Hintergrund und geht auf die Rechtsansicht der Finanzverwaltung (Rz 113a EStR) zurück, wonach beim Vorbehaltsfruchtgenuss der Fruchtnießer die AfA des (eigentlich im wirtschaftlichen Eigentum des Fruchtgenussbelasteten stehenden) Gebäudes (nur) dann geltend machen kann, wenn er an den Grundstückseigentümer eine Substanzabgeltung (auch als „AfA-Miete“ bezeichnet) in Höhe der AfA leistet (zur Problematik der AfA beim Fruchtgenuss vgl etwa Leyre...

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