Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
12. Aufl. 2019
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§ 107 Steuerabzug bei Einkünften aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten
Literatur 2018: Atzmüller, JStG 2018: Neuregelung der Besteuerung von Einkünften aus der Einräumung von Leitungsrechten, RdW 18/245; BMF, BMF-Information zur VA von Einkünften aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten, SWK 18, 1158; Hirschler/Höltschl, JStG 2018: Ausgewählte Änderungen im EStG und UmgrStG, ÖStZ 18, 379; Urban, Neue Abzugssteuer für Leitungsrechte, FJ 18, 207.
Übersicht
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I. Allgemeines zur Besteuerung von Einkünften aus Leitungsrechten
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1. Unterschiedliche steuerl Behandlung der Entgelte. Die steuerl Behandlung von Entgelten iZm der Einräumung von Leitungsrechten ist schwierig, weil im Entgelt mehrere steuerl unterschiedl zu behandelnde Komponenten enthalten sind und die Höhe der stfreien Komponente von der Art der Bewirtschaftung und der individuellen Lage des Grundstücks abhängt.
Das Entgelt für die Benützung von GuB zählt zu den betriebl Einkünften (bei Verlegung der Leitung auf oder im GuB des BV) oder zur VuV (bei Verlegung auf oder in Privatliegenschaften).
Die Entschädigung für Bodenwertminderung ist nach § 3 Abs 1 Z 33 stfrei, wenn der Wer...