Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
12. Aufl. 2019
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§ 3 Steuerbefreiungen
EStR: Rz 300 bis Rz 335
Literatur 2018: Brightwell/Geweßler, MitarbeiterbetStG 2017, ÖStZ 18, 457; Leyrer/Resenig, Begünstigte Mahlzeiten außerhalb des Betriebes als stfreier Vorteil?, BFGj 18, 228; Puchinger, Zuschüsse zur Einnahme von Mahlzeiten sind lstpfl, FJ 18, 214; Seebacher, LSt-Update Februar 2018: Aktuelles auf einen Blick, .
Übersicht
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I. | Allgemeines | ||||
1. | Stellung des § 3 im System der Einkommensbesteuerung | ||||
II. | Sachliche Steuerbefreiungen (Abs 1 Z 1 – 31) | ||||
1. | Versorgungsleistungen an Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene (Z 1) | ||||
2. | Renten und Entschädigungen nach dem Opferfürsorgegesetz (Z 2) | ||||
3. | Bezüge oder Beihilfen (Z 3) | ||||
a) | aus öffentl Mitteln, Mitteln einer öffentl Stiftung oder einer Privatstiftung nach § 5 Z 6 KStG wegen Hilfsbedürftigkeit (lit a) | ||||
b) | aus öffentl Mitteln, Mitteln einer öffentl Stiftung oder einer Privatstiftung zur unmittelbaren Förderung der Kunst (lit b) oder aus Mitteln einer in 4a Abs 3 genannten Institution zur unmittelbaren Förderung von Wissenschaft und Forschung (lit c) | ||||
c) | aus öffentl Mitteln oder Mitteln eines Fonds iSd § 4a Abs 3 Z 2 für eine Tätigkeit im Ausland die der Kunst, Wissenschaft oder Forschung dient (lit d) | ||||
d) | nach dem Studienförde... |