Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
11. Aufl. 2018
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§ 99 Steuerabzug in besonderen Fällen
EStR: Rz 7775 bis Rz 7789, Rz 7994 bis Rz 8031
Literatur 2017 zu § 99–102: Bendlinger, StAbzug bei Software-Überlassung aus dem Ausland, vwt 17, 241; Haas, Deckelung der Abzugsbesteuerung bei der Überlassung von Arbeitskräften aus dem EU-/EWR-Ausland nach Österreich, SWK 17, 369; Hummer/Loizenbauer/Mitterlehner/Waser, QuSt – Band I: AbzugsSt nach § 99 EStG (2016); Oberbauer, SWI-Jahrestagung: AbzugsSt auf die Überlassung von Datenbanken und Software, SWI 17, 263; Waser, Nettoabzugsbesteuerung bei Inbound-Arbeitskräftegestellung zulässig, SWI 17, 85.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines zur Erhebung der ESt bei beschränkter Steuerpflicht | |||
1. | Grundsätzliches | |||
2. | Verfassungsrechtliche Sicht | |||
3. | Vorgaben des Unionsrechts | |||
4. | Beschr StPfl des Empfängers der Einkünfte | |||
II. | Abzugssteuer gem § 99 im Einzelnen | |||
1. | Tatbestände | |||
a) | StAbzug bei Personen mit „besonderer Mobilität“ iSv § 99 Abs 1 Z 1 | |||
b) | Gewinnanteile von MUern einer ausl Ges, die an einer inl PersGes beteiligt ist | |||
c) | Überlassung von Rechten | |||
d) | Aufsichtsratsvergütungen | |||
e) | Einkünfte aus kfm oder technischer Beratung sowie Gestellung von Arbeitskräften | |||
f) | Kapitalerträge aus grauen oder schwarzen Immobilieninvestmen... |