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immo aktuell 3, Juni 2021, Seite 113

Bewertung von Zinshausanteilen

Analyse zeigt neue Erkenntnisse

Anna Geher und Sonja Ressler

Die Nachfrage nach Gründerzeitzinshäusern nimmt trotz steigender Preise und dadurch sinkender Renditen weiter zu. Auch ideelle Miteigentumsanteile erfreuen sich immer größerer Beliebtheit und stellen Bewerter vor die Frage: Ist der aktuelle Stand der Bewertungslehre dabei noch marktgerecht?

1. Bewertung

Wie wird nun im Konkreten eine Anteilsbewertung vorgenommen? In der Liegenschaftsbewertung werden zunächst der Verkehrswert der gesamten Liegenschaft und im Anschluss daran der grundbücherliche Anteil errechnet. In der Regel wird aufgrund der eingeschränkten Verfügungsgewalt über die Liegenschaft und aufgrund des hierdurch eingeschränkten Käuferkreises ein Abschlag auf den Anteil getätigt. Grundsätzlich galt bis dato, dass der Abschlag umso niedriger ausfällt, je größer der Anteil ist. In der gängigen Bewertungsliteratur wird dieser Abschlag zwischen –5 % und –30 %, abgestuft je nach Anteilshöhe, angeführt. Bei Verkauf an bestehende Miteigentümer, so die Literatur, kann dieser Abschlag reduziert werden oder gänzlich entfallen. Im Falle des Zukaufs des letzten fehlenden Anteils könnte sogar ein Zuschlag – aufgrund „besonderer Vorliebe“ – berücksichtigt werden. Ob dies nun auch im Jahr 2021

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