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Immobilienmakler – 7 Jahre FAGG
Dieser Tage jährt sich das Inkrafttreten des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) zum mittlerweile siebten Mal, womit Teile der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wurden. Das Jubiläum bietet Anlass, diese ersten Jahre kurz Revue passieren zu lassen.
1. Rückblick
Das FAGG stellte allen voran die Berufsgruppe der Immobilienmakler vor neue Herausforderungen. Die mit den Informations- und Aufklärungspflichten des FAGG einhergehende „Zettelwirtschaft“ wurde branchenweit rasch als bürokratische Hürde abgestempelt, und es wurde befürchtet, dass die Interessenten aufgrund der Flut an Informationen eingeschüchtert werden könnten. Auch brachte das FAGG für den Immobilienmakler im Fall von Pflichtverletzungen jedenfalls einige Gefahren mit sich – Stichwort Rücktrittsrecht.
Denkt man an einen „außerhalb von Geschäftsräumen“ abgeschlossenen Vertrag, so kommt einem wohl in erster Linie der klassische Onlinehandel in den Sinn. Dabei bestellt der Verbraucher Waren online und erhält diese ein paar Tage später. Dies ist jedenfalls ein Anwendungsfall, bei dem die zugunsten des Verbrauchers gesetzlich festgelegte 14-tägige Rücktrittsfrist des § 11 FAGG (ordnungsgemäße Au...