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Kleinunternehmereigenschaft von ausländischen Vermietern einer inländischen Immobilie
immo aktuell 2021/21
[A]ls Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit [ist] der Ort zu verstehen, an dem der Unternehmer die Handlungen zur zentralen Verwaltung des Unternehmens vornimmt. In richtlinienkonformer Umsetzung dieser Bestimmung stellt § 6 Abs 1 Z 27 UStG idF AbgÄG 2016, BGBl I 2016/117, auf den Ort ab, an dem das (gesamte) Unternehmen betrieben wird.
Sachverhalt: Die in Italien ansässige Revisionswerberin ist Eigentümerin einer Wohnung in Österreich, die sie im Streitjahr 2017 vermietete. In der Umsatzsteuererklärung machte die Revisionswerberin für die iZm der Vermietung stehenden Umsätze die Mehrwertsteuerbefreiung für Kleinunternehmer geltend (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG). Das Finanzamt verwehrte die Befreiung und behandelte die Umsätze als umsatzsteuerpflichtig, die Beschwerde an das BFG blieb erfolglos. Eine ordentliche Revision erklärte das BFG für nicht zulässig, weil die Rechtsfrage der umsatzsteuerlichen Ansässigkeit bei einer Vermietung im Inland durch die gesetzlichen Bestimmungen und durch die Rechtsprechung hinreichend geklärt sei. Die gegen das Erkenntnis des BFG erhobene außerordentliche Revision wies der VwGH als unzulässig zurück.
Rechtliche Beurteilung: […] Zur Zulässigkeit wird in der Revision ...