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immo aktuell 3, Juni 2021, Seite 93

Mietzinsminderungen und deren steuerrechtliche Konsequenzen

Katharina Pinter und Philip Schindler

Aufgrund der COVID-19-Pandemie und den damit einhergehenden wirtschaftlichen Problemen sehen sich viele Vermieter mit Liquiditäts- und Zahlungsschwierigkeiten ihrer Mieter konfrontiert. Mietzinsminderungen, Stundungen und Zahlungsausfälle sind die Folge.

1. Mietzinsminderungen im Zivilrecht

Die Möglichkeit zur Geltendmachung einer Mietzinsminderung besteht grundsätzlich bei allen Mietverträgen, unabhängig davon, inwieweit Mietzinsbildungsvorschriften bestehen oder nicht.

Bei Wohnungsmietverträgen liegen ua nachfolgende Gründe für eine allfällige Mietzinsminderung vor: erheblicher Schimmelbefall, defekte Heizung oder Lärmbelästigung durch Bauarbeiten. Nach § 1096 ABGB liegt ein Grund zur Mietzinsminderung vor, sobald die Wohnung derart mangelhaft ist, dass der Mieter sie nicht wie vereinbart nutzen kann.

Die Entscheidung zur Lärmbelästigung ist insofern bemerkenswert, als die Lärmbelästigung durch Bauarbeiten außerhalb des Einflussbereichs und ohne Verschulden der vermietenden Partei entstanden ist. In der Entscheidung begründet der OGH auf Grundlage der gängigen Rechtsprechung, dass jedem Vertragspartner jener Schaden zuzurechnen ist, der sich aus seiner Rechtssphäre ergibt. Dementsprechend trage...

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