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immo aktuell 1, Februar 2019, Seite 40

Grunddienstbarkeiten im Wohnungseigentum – Judikaturänderung reloaded?

immo aktuell 2019/6

§§ 472 f ABGB; § 2 WEG

Im Wohnungseigentum können Grunddienstbarkeiten zu Lasten und zugunsten der einzelnen Mindestanteile bestellt werden.

Sachverhalt: Die beiden Antragsteller sind je zur Hälfte Miteigentümer einer Liegenschaft. Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens ist die von den Vorinstanzen abgelehnte Einverleibung und Ersichtlichmachung verschiedener Grunddienstbarkeiten, die die Antragsteller jeweils zugunsten (nur) des einen Miteigentumsanteils und zu Lasten (nur) des anderen Miteigentumsanteils vereinbart haben.

Der OGH wies den Revisionsrekurs der Antragsteller zurück.

Rechtliche Beurteilung: Nach der Rechtsprechung kann ein schlichter ideeller Miteigentümer keine Grunddienstbarkeit erwerben und ein schlichter ideeller Miteigentumsanteil als solcher nicht herrschendes Gut sein (5 Ob 217/17y mwN; RIS-Justiz RS0126482; vgl auch RIS-Justiz RS0013190; RS0011528). […]

Es ist zwar richtig, dass im Falle der Begründung von Wohnungseigentum Grunddienstbarkeiten auch zu Lasten und zugunsten der einzelnen Mindestanteile bestellt werden können (5 Ob 217/...

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