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Anerbenrecht vs Pflichtteilsrecht
Die Einbeziehung von anerbenrechtlichen Regelungen zur Hintanhaltung der Zerschlagung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
Bei der Gestaltung von Übergabeverträgen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ist darauf zu achten, dass Regelungen vereinbart werden, die den anerbengesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen entsprechen, damit allfällige Pflichtteilsansprüche nicht dazu führen, dass der Betrieb oder wesentliche Betriebsteile zur Finanzierung dieser Ansprüche verkauft werden müssen und die Überlebensfähigkeit der Wirtschaft nicht gefährdet wird, da bei der Anspruchsbemessung der Verkehrswert heranzuziehen ist. Es sollte daher bei der Vertragsgestaltung beachtet werden, dass der Wert des Betriebs nach dem tatsächlichen Ertrag desselben bemessen wird.
1. Einleitung und geschichtlicher Rückblick
Das Anerben- oder Höferecht beinhaltet ein Sondererbrecht, das auf altem bäuerlichem Gewohnheitsrecht beruht und das Ziel hat, einen leistungsfähigen Bauernstand und wirtschaftliche Betriebsgrößen zu erhalten. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass sich in den vergangenen Jahrzehnten die Flächenerfordernisse für wirtschaftlich lebensfähige Betriebe massiv geändert, und zwar massiv gesteigert haben.
Da die L...