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immo aktuell 1, Februar 2019, Seite 21

Darf‘s noch ein bisserl weniger sein?

Zur weiteren Einschränkung der Zulässigkeit von Lagezuschlägen

Wolfram Proksch

Vor etwas mehr als einem Jahr hat der OGH mit Sachbeschluss vom , 5 Ob 74/17v, die Zulässigkeit der Vorschreibung von Lagezuschlägen weiter erheblich eingeschränkt. Seit September 2018 liegt nun auch die darauf aufbauende neue „Lagezuschlagskarte“ der MA 25 vor, nach der für weite(re) Stadtteile Wiens kein Lagezuschlag mehr erlaubt wäre, selbst wenn es sich um keine Gründerzeitviertel handelt. Hinzu kommt eine fragwürdige Novelle der Wr BauO. Was die Mieter freut, wirft für Vermieter von Althäusern in den betroffenen Gebieten noch stärker als schon bisher die Frage auf, wie weit der Eingriff in ihr Eigentumsrecht und ihre Erwerbsfreiheit gehen darf.

1. Allgemeines zum Richtwertsystem

Im Jahr 1981 wurde in Österreich ein Mietrechtsgesetz (MRG) beschlossen, das in bestimmten Fällen auch Mietzinsobergrenzen definierte. Gemäß § 44 MRG (BGBl 1981/520) hatten Mieter die Möglichkeit, die Herabsetzung des vor Inkrafttreten des MRG 1981 vereinbarten Mietzinses auf 150 % des Kategoriemietzinses zu verlangen, wenn der vertraglich bestimmte Mietzins diesen überstieg.

Schon kurz darauf wurden diese Mietzinsbegrenzungen dem Europäischen Gerichtsh...

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