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immo aktuell 1, Februar 2019, Seite 11

Geschäftsmietvertrag mit Klausel zur Option nach § 6 Abs 2 UStG

immo aktuell Redaktion

Hinweis: Der nachstehend abgedruckte Mustertext für eine Mietvertragsklausel betreffend die Option nach § 6 Abs 2 UStG dient lediglich als Formulierungsbeispiel und wird ohne Gewähr zur Verfügung gestellt.

Formulierungsvorschlag:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
[…] Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass durch die Neufassung des § 6 Abs 2 UStG durch das 1. StabG 2012 der Vermieter einen Vorsteuerabzug für jene Investitionen und Kosten, die er für das vertragsgegenständliche Mietobjekt aufwendet, nur solange geltend machen kann, solange der Mieter das Mietobjekt nahezu ausschließlich (mehr als 95 %) zur Erzielung von Umsätzen verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Nach der genannten gesetzlichen Bestimmung hat der Vermieter diese Voraussetzungen auch nachzuweisen. Aus diesem Grund wurde die im Mietobjekt auszuübende Geschäftstätigkeit konkret definiert, die Geschäftstätigkeit berechtigt zum Vorsteuerabzug.
Sollte der Mieter die zur Erzielung von Umsätzen im Mietobjekt ausgeübte Geschäftstätigkeit dahingehend ändern wollen, dass er mehr als 5 % der Gesamtumsätze im Mietobjekt mit Tätigkeiten erzielen möchte, die einen



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