Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
6. Aufl. 2013
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§ 114 Absetzung für Abnutzung
EStR: Rz 3109, Rz 3187
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Weiterlaufen einer degressiven oder leistungsabhängigen AfA. Das EStG 1988 sieht als einzig zulässige AfA-Methode gem § 7 die lineare AfA vor. Nicht zul ist – anders als im Geltungsbereich des EStG 1972 – eine degressive oder leistungsabhängige AfA.
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Wurde im Geltungsbereich des EStG 1972 eine degressive oder leistungsabhängige AfA vorgenommen, ist diese Methode für die betroffenen WG gem § 114 Abs 1 im Geltungsbereich des EStG 1988 weiterhin anzuwenden (s auch EStR 3109). Dies gilt für WG, die in einem vor dem abgelaufenen Wj in Betrieb genommen wurden und für die diese nunmehr nicht mehr erlaubten Methoden angewandt wurden (s HR/Hofstätter/Zorn/Fuchs § 7 Rz 2 und 4).
3
Wurde im Geltungsbereich des EStG 1972 bei einem Gebäude eine kürzere Nutzungsdauer festgelegt, als sie sich aus § 8 Abs 1 EStG 1988 ergibt, war der bisherige AfA-Satz ohne Nachweis der Nutzungsdauer auf den Satz des § 8 Abs 1 EStG 1988 abzusenken (s im Detail Q/Sch § 114 Rz 3). Wurde im Geltungsbereich des EStG 1972 ein geringerer AfA-Satz angewandt als er sich aus § 8 Abs 1 EStG 1988 ergibt, durfte unter dem Gesichtspunkt der Bewertungsstetigkeit nicht auf den höheren AfA-Satz des § 8 Abs 1 übergegangen werden (s ; Q/Sch § 114 Rz 3).
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Assanierung. Die begünst...