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Option zur Umsatzsteuerpflicht bei Vermietungsumsätzen
Möglichkeiten und Einschränkungen der Gestaltungsoptionen
Bei der Vermietung von Geschäftsräumen gibt es aus umsatzsteuerlicher Sicht mehrere Gestaltungsoptionen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Möglichkeiten und Einschränkungen und geht auf die Auswirkungen in der Praxis ein.
1. Rechtliche Grundlagen
Vermietungen von Geschäftsräumen, Büros, Lagerplätzen etc sind grundsätzlich unecht von der Umsatzsteuer befreit. „Unecht befreit“ bedeutet, dass auf das Mietentgelt keine Umsatzsteuer an den Mieter verrechnet werden muss, andererseits aber der Vermieter für alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der Vermietung keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann.
Entstehen dem Vermieter zB für eine Sanierung der Geschäftsräume hohe Investitionskosten, gibt es im Fall der unechten Umsatzsteuerbefreiung keine Möglichkeit, sich die in den Investitionskosten enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückzuholen. Die bezahlte Umsatzsteuer wird für den Vermieter zum Kostenfaktor. Abhilfe schafft in diesem Fall die Option zur Umsatzsteuerpflicht.
Das Umsatzsteuergesetz räumt dem Vermieter die Möglichkeit ein, auf die unechte Steuerbefreiung zu verzicht...