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Baldauf/Kanduth-Kristen/Laudacher/Lenneis/Marschner

Jakom EStG | Einkommensteuergesetz

Jahreskommentar

6. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2261-3

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Dokumentvorschau
Baldauf/Kanduth-Kristen/Laudacher/Lenneis/Marschner - Jakom EStG | Einkommensteuergesetz

§ 107 Mietzinsbeihilfen

Sabine Kanduth-Kristen

LStR: Rz 1250 bis Rz 1291

Übersicht

Rz


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1.
Inhalt
1, 2
2.
Voraussetzungen
315
a)
Unbeschr stpfl Hauptmieter
3
b)
Mittelpunkt der Lebensinteressen
4, 5
c)
Erhöhungen des Hauptmietzinses
610
d)
Beeinträchtigung der wirtschaftl Leistungsfähigkeit
1114
e)
Personenkreis
3.
Antrag
4.
Form der Abgeltung
1722
a)
Abgeltungsbetrag
b)
Höhe
1821
c)
Zeitl Bezug
5.
Meldeverpflichtung
23, 24

1

1. Inhalt. Die Mietzinsbeihilfe wurde 1974 geschaffen, um die damals eingeführte Möglichkeit, den Hauptmietzins unter bestimmten Voraussetzungen zu erhöhen, für sozial schwächere Bevölkerungsschichten, die sich dieser Erhöhung aufgrund ihres Wohnbedarfs nicht entziehen können, abzufedern (s ). Der Anwendungsbereich der Bestimmung ist im Vergleich zu den landesgesetzl Vorschriften eher begrenzt.

2

Nach Abs 1 werden auf Antrag des unbeschr stpfl Hauptmieters Erhöhungen des Hauptmietzinses als agB (§ 34) berücksichtigt, wenn sie seine wirtschaftl Leistungsfähigkeit wesentl beeinträchtigen. Die Mietzinsbeihilfe wird nur rechtstechnisch als agB iSd § 34 fingiert (s Q/Sch § 107 Rz 1), faktisch handelt es sich um eine (im EStG grds fehlplazierte) Transferzahlung. Die Voraussetzungen für die Gewährung der Beihilfe sind...

Jakom EStG | Einkommensteuergesetz

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