Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
6. Aufl. 2013
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§ 99a Befreiung vom Steuerabzug
Literatur 2012
s bei § 99.
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1. Allgemeines. Die Zinsen-LizenzgebührenRL (RL v , 2003/49/EG über eine gemeinsame StRegelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zw verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten) sieht unter bestimmten Voraussetzungen vor, dass Zahlungen von Zinsen oder Lizenzgebühren (quellen)stfrei erfolgen müssen. Die steuerl Behandlung der Zinsen beim „Zahler“ ist nicht von der RL erfasst; eine wirtschaftl Doppelbesteuerung wird daher durch die RL nicht verhindert ( Scheuten Solar zur Hinzurechnung iRd dt GewSt, krit Goebel/Küntscher IStR 11, 630). Die RL wurde dadurch umgesetzt, dass gem § 98 Abs 2 die beschr StPfl für derartige Einkünfte pauschal entfällt (auch keine StPfl iRd VA, dazu § 98 Rz 13). Im Verhältnis zur Schweiz sieht Art 12 DBA eine generelle QuStBefreiung für Lizenzgebühren vor (s auch 1. Aufl § 99a Rz 2). Zum Bericht der Kommission KOM(2009) 179 über die Umsetzung in 20 Mitgliedstaaten s Aigner D. SWI 09, 504. S eine ausführl Kommentierung in AK/Kofler/Tumpel § 21 Rz 211 ff.
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2. Die Umsetzung der RL erfolgte in § 99a, der die Voraussetzungen für die Befreiung im Detail auflistet....