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Besuchsbegleitung als ein Instrument in Pflegschaftsverfahren bei (Verdacht auf) familiärer Gewalt
iFamZ:In welcher Weise unterstützt die Besuchsbegleitung von familiärer Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche?
Jörg Buchmüller: Bei den begleiteten Besuchskontakten soll sichergestellt werden, dass der Schutz der körperlichen und seelischen Integrität von Kindern und Jugendlichen bei einem von Amts wegen legitimierten Kontaktrecht gewahrt wird. So muss alles unternommen werden, um den Minderjährigen einen sicheren Rahmen für die Kontakte zu bieten. Es ist daher notwendig, dass die Personen, die die Kontakte begleiten, entsprechend ausgebildet sind, um die Reaktionen der Kinder und Jugendlichen während des Besuchskontakts richtig zu deuten, bei Grenzüberschreitungen adäquat einzugreifen und dies auch in der Dokumentation der Kontakte korrekt abzubilden.
Ausreichend qualifizierte Besuchsbegleiter*innen können bei der Beaufsichtigung der Kontakte mögliche Retraumatisierungen erkennen und schreiten dementsprechend ein, um dies zu verhindern. Immer wieder kommt es – nicht nur bei Fällen, bei denen Gewalt in der Familie eine Rolle spielt – zu Versuchen, die Kinder und Jugendlichen zu instrumentalisieren, zu manipulieren, unter Druck zu setzen oder Inhalten auszusetzen, die weder alterse...