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immo aktuell 2, April 2019, Seite 92

Fehlender 30 mA FI-Schalter – Erhaltungsarbeit?

immo aktuell 2019/23

§ 3 Abs 2 Z 2 und 4 MRG; § 7a ETV

Dass in der Mietwohnung entgegen § 7a ETV anstelle eines Fehlerstromschutzschalters mit einem Nennfehlerstrom von maximal 30 mA ein solcher mit maximal 100 mA montiert ist, begründet noch nicht die Gefährlichkeit der Anlage; allerdings hat bei Nichterfüllung der Voraussetzungen des § 7a ETV der Vermieter den Beweis zu erbringen, dass von der konkreten Anlage keine Gesundheitsschädigung ausgeht.

Sachverhalt: Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens ist der Antrag der Antragstellerin (= Mieterin), dem Antragsgegner (= Vermieter) aufzutragen, die elektrische Anlage der Wohnung durch Einbau eines 30 mA FI-Schalters als Zusatzschutz instandzusetzen.

Das Rekursgericht wies den Antrag ab.

Der OGH wies den dagegen erhobenen Revisionsrekurs der Mieterin zurück.

Rechtliche Beurteilung: [...] In 5 Ob 173/10t befasste sich der Fachsenat mit der Verpflichtung des Vermieters zur Installation eines Fehlerstromschutzschalters mit einem AuslöseS. 93strom von 30 mA gestützt auf die durch die WRN 2006, BGBl I 2006/124, ausgeweitete Erhaltungspflicht des Vermieters nach § 3 Abs 2 Z 2 MRG idF WRN 2006 wegen behaupteter Gesundheitsgefährdung durch die veraltete Elektroanlage der Wohnung. Da...

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