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immo aktuell 2, April 2019, Seite 82

Rechtsschutzversicherung und Wohnungseigentum

Wie weit reicht der Versicherungsschutz?

Eriché Karauscheck Ren und Michael Waldeck

Viele Wohnungseigentümer sind rechtsschutzversichert, manche wären es gerne. Zur Absicherung der rechtlichen Interessen als Wohnungseigentümer ist es wichtig, dass der Rechtsschutzbaustein „Grundstückseigentum und Miete“ von einem bestehenden oder neu abzuschließenden Versicherungsvertrag umfasst ist, denn eine sogenannte Allgefahrendeckung ist dem österreichischen Versicherungsrecht fremd. Der Rechtsschutzversicherungsvertrag und die diesen Vertrag bestimmenden Rechtsschutzversicherungsbedingungen weisen einen allgemeinen Teil, also gemeinsame Bestimmungen auf, die für jeden Versicherungsvertrag gelten. Daneben gibt es einzelne Rechtsschutzbausteine, die den Versicherungsumfang näher konkretisieren. In Art 24 ARB ist der Grundstücks- und Mietrechtsschutz (GMRS) geregelt.

Mit diesem Beitrag wird der Versuch unternommen, jene Problemfälle aufzuzeigen, für die der Wohnungseigentümer Rechtsschutzdeckung, also Versicherungsschutz, erlangen kann.

1. Persönlicher Geltungsbereich und versicherbare Eigenschaften

1.1. Allgemeines

Generell sind im GMRS der Eigentümer, Mieter, Pächter oder der dinglich Nutzungsberechtigte selbstgenutzter Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile, aber auch Vermieter...

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