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Wird der Lagezuschlag zum Lotteriespiel?
Mit seiner Entscheidung zur Zulässigkeit des Lagezuschlags vom , 5 Ob 74/17v, hat der OGH eine mittlerweile 24 Jahre währende Rechtspraxis regelrecht aus allen Angeln gehoben und die Beurteilung der Zulässigkeit des Lagezuschlags in ein Vakuum manövriert. Begründete Skepsis ist auch gegenüber den neuen Lagezuschlagsempfehlungen der MA 25 angebracht.
1. Die Voraussetzung der überdurchschnittlichen Lage
Vor etwas mehr als einem Jahr hat der OGH in 5 Ob 74/17v in Abkehr zur langjährigen Rechtspraxis entschieden, dass die überdurchschnittliche Lage, die Voraussetzung für den Lagezuschlag ist, nicht mehr aus dem im Vergleich zur Normwohnung höheren Grundkostenanteil abzuleiten ist, wie man es rund ein Vierteljahrhundert gehandhabt hat. Es bedürfe vielmehr einer Prüfung, ob im konkreten Einzelfall die Lage, in der sich die Wohnung befindet, nach der Verkehrsauffassung und der Erfahrung des täglichen Lebens als besser als die durchschnittliche zu beurteilen sei. Diese im Ergebnis umstrittene und zum Teil auch als haltlos kritisierte Entscheidung hat seither ein riesiges Vakuum bei allen beteiligten Verkehrskreisen hinterlassen. Bei den Schlichtungsstellen und Gerichten häuften sich im letzt...