Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
5. Aufl. 2012
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§ 27a Besonderer Steuersatz und Bemessungsgrundlage für Einkünfte aus Kapitalvermögen § 27a tritt mit 1.4.2012 in Kraft.
Kapitalmaßnahmen-VO, BGBl II 322/2011
§ 1. 1Unter Kapitalmaßnahmen werden verschiedene zivil- und gesellschaftsrechtliche Vorgänge im Zusammenhang mit Wertpapieren verstanden. 2Für steuerliche Zwecke ist nach dieser Verordnung zwischen steuerrelevanten Kapitalmaßnahmen (§ 2 bis 7) und nicht steuerrelevanten Kapitalmaßnahmen (§ 8) zu unterscheiden.
Steuerrelevante Kapitalmaßnahmen
§ 2. (1) 1Steuerrelevante Kapitalmaßnahmen sind:
Maßnahmen, die sich
auf das Eigenkapital einer Körperschaft und/oder
auf die Stückelung von Wertpapieren
beziehen. 2Darunter fallen insbesondere Änderungen des Kapitals durch Erhöhung, Herabsetzung, Emission von Bezugsrechten auf Aktien, Aktiensplit und Aktienzusammenlegung sowie der Aktienumtausch infolge von Unternehmenszusammenschlüssen.
Die Lieferung von Wertpapieren zur Tilgung bei Schuldverschreibungen, mit denen untrennbar das Recht verbunden ist, an Stelle der Rückzahlung eine vorher festgelegte Anzahl von Wertpapieren zu fordern (Inhaber) oder anzudienen (Emittent).
(2) 1Für Kapitalmaßnahmen im Sinn...