Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
immo aktuell 5, Oktober 2022, Seite 273

Die Klimaanlage im Klimawandel

immo aktuell 2022/46

§ 16 Abs 2 Z 2 WEG

IZm dem Klimawandel anerkannte der Gesetzgeber zwar das steigende Bedürfnis, allzu hohen Raumtemperaturen von Wohn- und Geschäftsräumen entgegenzuwirken. Dieses Ziel soll aber durch Beschattung, also durch Anbringung von Beschattungsvorrichtungen wie Rollläden, Markisen oder Außenjalousien und „möglichst auch ohne Klimaanlagen“ erreicht werden.

Sachverhalt: [1] Die Parteien sind die Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft in Wien im siebenten Bezirk. Auf dieser Liegenschaft befindet sich ein im Jahr 1899 errichtetes Wohnhaus mit 20 Wohnungseigentumsobjekten.

[2] Mit den Miteigentumsanteilen des Antragstellers ist ua Wohnungseigentum an einer Wohnung verbunden, die im vierten Stock direkt unter dem als allgemeiner Teil gewidmeten Rohdachboden liegt.

[3] Der Antragsteller ließ im April 2020 in seinem Wohnungseigentumsobjekt eine Split-Klimaanlage installieren. Die beiden Splitgeräte wurden auf dem Rohdachboden aufgestellt und die Kühlleitungen zu den im Wohnungseigentumsobjekt befindlichen Innengeräten über nicht mehr benützte Kaminschächte geführt.

S. 274[4] Der Antragsteller stellte – gestützt auf § 52 Abs 1 Z 2 WEG iVm § 16 Abs 2 WEG – den Antrag, die Antragsgegner zur Duldung dieser vom...

Daten werden geladen...