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iFamZ 5, Oktober 2021, Seite 281

Rückforderung des Weiterbezugs der Witwerpension nach Wiederverehelichung

iFamZ 2021/218

§ 107 ASVG

Die Meldepflicht dient in Massenverfahren dem Zweck, den Versicherungsträger verlässlich auf die relevanten Umstände aufmerksam zu machen. Die Verfahren über Witwerpension und Pflegegeld stehen in keinem Zusammenhang miteinander; eine inzidente Information des Versicherungsträgers durch den Leistungsempfänger ist nicht ausreichend, um der Meldepflicht nachzukommen.

(…) K. wurde mit Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten vom ab dem eine Witwerpension nach dem Tod seiner damaligen Ehegattin zuerkannt. Mit diesem Bescheid erhielt K. ein Informationsblatt über die gesetzliche Meldepflicht, und er wurde darauf hingewiesen, dass Überzahlungen, die durch die Verletzung der Meldepflicht entstehen, zurückzuzahlen seien. (…) Am heiratete K. die Klägerin. (…) K. beantragte am bei der Beklagten die Zuerkennung von Pflegegeld. Im Antrag, der zur Gewährung von Pflegegeld der Stufe 2 führte, trug er seinen Familienstand mit „verheiratet“ ein und führte die Klägerin als pflegende Person an. (…) K. starb am . Im März 2017 wurde bei der Beklagten bemerkt, dass K. verheiratet war und eine Witwerpension bezogen hatte. Die Klägerin ist aufgrund der v...

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