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Der aktuelle Fall
Folgen einer Punktation beim Liegenschaftskauf
Für so manchen Käufer einer Liegenschaft ist deren laufender Ertrag eine wichtige Voraussetzung, um diese überhaupt erst zu erwerben. Der Käufer hat in einem solchen Fall grundsätzlich bereits ab Zustandekommen des Kaufvertrags einen Anspruch auf Herausgabe der vereinnahmten Mietzinse, sofern dies vertraglich vorgesehen ist und der Bestandnehmer der Vertragsübernahme zumindest schlüssig zustimmt. Dieselben Rechtsfolgen treten jedoch bereits bei einer Punktation ein, und zwar unabhängig davon, ob in der Folge eine weitere Vertragsurkunde (Kaufvertrag) errichtet und im Grundbuch einverleibt wird.
1. Sachverhalt
Die Klägerin mietete jahrelang vom Beklagten ein Grundstück auf einer Liegenschaft, auf der sich zwei Grundstücke befanden. In der Folge unterbreitete der Beklagte der Klägerin am das unwiderrufliche schriftliche Anbot, die gesamte Liegenschaft zu erwerben, wobei dieses Anbot auch für einen von der Klägerin namhaft gemachten Dritten gelten würde. Mit diesem Anbot würde der Beklagte der Klägerin bis im Wort stehen. In diesem Anbot war bereits ein mit 100 € pro Quadratmeter fix verzinster Kaufpreis enthalten, wobei der Beklagte jedoch die Möglichkeit hatte, binnen 120 Tagen ab A...