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iFamZ 5, Oktober 2021, Seite 277

HeimAufG und COVID-19: präventive Zimmerisolierung bei Aufnahme aus Krankenanstalt

iFamZ 2021/215

§§ 3, 4 HeimAufG

Entsprechend einer Standard-Arbeitsanweisung (SOP) erklärte die zuständige Mitarbeiterin der Einrichtung der Bewohnerin, dass sie zehn Tage im Einzelzimmer bleiben müsse. (…) Unabhängig davon, ob die Bewohnerin überhaupt in der Lage war, einen freien Willen zu bilden, wurde bei ihr im vorliegenden Fall durch das unmissverständliche Vermitteln, dass sie „jedenfalls“ im Zimmer bleiben muss, der Eindruck erweckt, dass sie sich dieser Vorgabe nicht entziehen kann, dass sie mit physischem Zwang rechnen muss, dies umso mehr, als ihrem von Anfang an klar erkennbaren Wunsch nach Kontakt, dh nach Beendigung der Isolation, beharrlich nicht entsprochen wurde. Wenn sie unter diesen Umständen nicht versuchte, sich physisch der Isolation zu widersetzen, kann dies nicht als Zustimmung zur Maßnahme ausgelegt werden. Ein etwaiger Wille der Bewohnerin, sich den an sie herangetragenen „jedenfalls“ einzuhaltenden und nach Ansicht des Leiters der Pflege auch durchzusetzenden Vorgaben zu unterwerfen, wäre unter diesen Umständen nicht ernstlich und frei von Zwang.

Es gab keine Indizien dafür, dass von der Bewohnerin eine über die von jedem Menschen ausgehende Gefa...

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