Romuald Bertl/Klaus Hirschler/Ewald Aschauer

Handbuch Wirtschaftsprüfung

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-0620-0

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Handbuch Wirtschaftsprüfung (1. Auflage)

S. 13281. Einleitung

1.1. Allgemeines zu Investitionen

Der Begriff „Investition“ beschreibt im betriebswirtschaftlichen Sinn einerseits das Anlegen von finanziellen Mitteln in Anlagegüter sowie andererseits die Ausgaben für Güter und Dienstleistungen, die Bindung von Geld auf Zeit oder die Umwandlung von Kapital in Vermögen. Jedenfalls wird eine Investition in der Absicht getätigt, in Zukunft einen betrieblichen Nutzen zu generieren. Der Begriff „Investition“ wird in den folgenden Unterkapiteln im Wesentlichen auf das Anlagevermögen in bilanzieller Hinsicht verwendet.

Im Gegensatz zum Umlaufvermögen werden dem Anlagevermögen jene Vermögensgegenstände zugeordnet, die nach der Zweckbestimmung keinem unmittelbaren Verbrauch bzw keiner Veräußerung dienen. Stattdessen sind diese Vermögensgegenstände für den langfristigen Einsatz im Unternehmen vorgesehen (vgl § 198 Abs 2 UGB).

Bedeutend für den Ansatz eines Vermögensgegenstandes im Anlagevermögen ist zudem, dass das Unternehmen über das wirtschaftliche Eigentum am Vermögensgegenstand verfügt. Nicht erforderlich ist, dass das Unternehmen auch zivilrechtlicher Eigentümer ist. In der Regel wird das zivilrechtliche Eigentum mit dem wirtschaftlichen zusammenfallen, j...

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