Handbuch Verrechnungspreise
3. Aufl. 2022
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S. 821. Der Fremdvergleichsgrundsatz im Überblick
Der Fremdvergleichsgrundsatz (Prinzip des „Dealing at Arm’s Length“ bzw „Arm’s Length Principle“, ALP) fordert, dass Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen in ihren Bedingungen, insb hinsichtlich des Verrechnungspreises, dem entsprechen, was fremde Dritte für vergleichbare Transaktionen unter vergleichbaren Verhältnissen vereinbart hätten. Auf diese Weise soll eine Gleichstellung verbundener Unternehmen mit unabhängigen Unternehmen gewährleistet und eine – den freien Markt gefährdende – Wettbewerbsverzerrung verhindert werden. Ohne ein solches Korrektiv für konzerninterne Geschäftsvorfälle ist nach Ansicht der Finanzverwaltungen zu befürchten, dass Konzernverrechnungspreise nicht durch den natürlichen Interessengegensatz im Spiel externer Marktkräfte, sondern durch andere, insb steuerlich motivierte, Konzerninteressen beeinflusst würden. Dies müsse nicht zuletzt deshalb vermieden werden, um unerwünschte Gewinnverkürzungen bzw Gewinnverlagerungen („Base Erosion and Profit Shifting“, BEPS) in multinationalen Konzernen hintanzuhalten.
Der Fremdvergleichsgrundsatz gilt insoweit gleichsam als „Urmeter“ des Transfer Pricing und soll demn...