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Wertminderung bei der Begründung von Wohnungseigentum im Teilungsverfahren
immo aktuell 2022/51
Bei der Begründung von Wohnungseigentum im Teilungsverfahren ist zur Beurteilung der Wertminderung die Summe der Verkehrswerte der schlichten Miteigentumsanteile und nicht der Verkehrswert der Liegenschaft im Alleineigentum maßgeblich.
Sachverhalt: Sämtliche Parteien sind Miteigentümer einer in Wien gelegenen Liegenschaft, auf welcher ein aus der Gründerzeit stammendes Zinshaus errichtet wurde. Die Klägerin begehrte die Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft durch Begründung von Wohnungseigentum. Die Beklagten wandten insb ein, dass die Realteilung durch Begründung von Wohnungseigentum aufgrund der dadurch eintretenden Wertminderung untunlich sei. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab, da durch die Wohnungseigentumsbegründung eine relative Wertminderung der unbelasteten Liegenschaft von 16 % und 17,25 % eintritt. Auch der absolute Betrag der Wertminderung von 318.800 € und 320.800 € sei beträchtlich.
Das Berufungsgericht gab der Berufung der Klägerin Folge, hob das Urteil des Erstgerichts auf und trug dem Erstgericht Verfahrensergänzung und neuerliche Entscheidung auf. Nach Ansicht des Berufungsgerichts seien für die Ermittlung der Wertminderung nich...