Der Konzern im Gesellschafts- und Steuerrecht | Ergänzungsband 2023
1. Aufl. 2023
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S. 661. Ausgangspunkt
Mit dem COVID-19-Steuermaßnahmengesetz hat der Gesetzgeber das in Art 4 Anti-BEPS-RL (2016/1164) vorgegebene Zinsabzugsverbot in österreichisches Recht umgesetzt. In der Praxis ist die Bestimmung des Anwendungsbereichs durchaus komplex: Bei der Beurteilung, ob eine Zinszahlung unter die Zinsschranke fällt, sind eine Reihe von Anwendungsvoraussetzungen und Ausnahmen zu beachten, wie untenstehender Entscheidungsbaum zeigt.
Ziel dieses Beitrags ist einerseits einen allgemeinen Überblick über die einzelnen Prüfschritte der Zinsschranke zu geben und das Zusammenspiel mit anderen Anti-Missbrauchsbestimmungen aufzuzeigen, sowie andererseits Sonderfragen bei der konkreten Anwendung von § 12a KStG und den dazu ergangenen Verordnungen in der Praxis zu behandeln.
S. 672. Zeitlicher und persönlicher Anwendungsbereich
2.1. Inkrafttreten der Regelung
Die Rechtsgrundlagen der Zinsschranke sind in § 12a KStG und in der EBITDA-Ermittlungs-VO enthalten, die gem § 26c Z 80 KStG bzw § 3 erster Satz EBITDA-Ermittlungs-VO erstmals für nach dem beginnende Wirtschaftsjahre anzuwenden sind. Altverträge genießen jedoch, wie in Kapital 4.1. erläutert, einen Bestandsschutz. Für Umgründungen, die nach dem beschlossen oder vertraglich unterfertigt werden, gelang...