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immo aktuell 6, Dezember 2022, Seite 293

Verlust der Herstellerbefreiung auch ohne Einnahmen

immo aktuell 2022/48

§ 30 Abs 2 Z 2 EStG

Ein Gebäude dient auch dann der „Erzielung von Einkünften“ iSd Herstellerbefreiung des § 30 Abs 2 Z 2 EStG, wenn diese Einkünfte negativ sind.

Sachverhalt: Im Jahr 2011 begannen die Mitbeteiligte und ihr Ehemann mit der Errichtung eines Wohngebäudes auf einer im Jahr 1998 jeweils zur Hälfte (ideelles Miteigentum) angeschafften Liegenschaft. Schon während der Bauphase wurden parallel zwei Makler mit der Mietersuche beauftragt und Inserate auf Internetplattformen geschaltet. Die Vorsteuern aus der Errichtung des Wohngebäudes für die Jahre 2011 bis 2013 wurden von der Miteigentumsgemeinschaft (Mitbeteiligte und Ehemann) geltend gemacht und von dem zuständigen Finanzamt aufgrund des Bestehens einer ernsthaften Vermietungsabsicht bezahlt. Einer der Makler teilte dem Ehemann der Mitbeteiligten im Februar 2013 mit, dass trotz intensiver Vermietungsbemühungen bisher noch kein Mieter für das hochwertige Haus gefunden worden sei; am Mietenmarkt sei derzeit die Krise deutlich zu spüren, viele Leute können sich die Mieten in der betreffenden Gegend nicht mehr leisten. Im Juni teilte der Makler mit, er habe einen Mietinteressenten, ein anderer Mietinteressent habe hingegen abgesag...

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