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immo aktuell 6, Dezember 2022, Seite 282

Strafbarkeit und Haftung von Vermietern nach dem GSpG

Risiken und Abhilfemöglichkeiten

Richard Kettisch und Wilfried Lehner

Eine Geldstrafe von 30.000 € für eine Immobilienvermieterin, die ein illegales Glücksspiellokal vermietet hat, hat jüngst Aufsehen erregt. Tatsächlich drohen Vermietern nach dem Glücksspielgesetz (GSpG) nicht nur hohe Strafen, sondern auch eine Haftung für Abgabenschulden des Mieters. Bei jährlich rund 1.000 GSpG-Kontrollen in mutmaßlichen illegalen Glücksspiellokalen sind auch annähernd so viele Vermieter mit diesen Problemen konfrontiert.

1. Ausgangsfall

Eine Salzburger Vermieterin ist an illegale Glücksspielanbieter geraten, die in einem als Wettlokal angemieteten Objekt Glücksspielautomaten illegal betrieben haben. Zum ersten Mal von der Behörde darüber informiert wurde die Vermieterin Anfang 2018, woraufhin sie dem Mieter für den Wiederholungsfall mit der Kündigung drohte.

Anfang 2020 wurden erneut illegale Glücksspielautomaten angefunden, wurde die Vermieterin wiederum informiert, und wurde sie auf die ihr für die Vermietung des Objekts drohende Strafbarkeit nach § 52 Abs 1 Z 1 viertes Tatbild GSpG hingewiesen (sogenannte „unternehmerische Beteiligung an verbotenen Ausspielungen“). Der Mieter bzw illegale Glücksspielanbieter schien nun das Feld zu räumen, und mit dem Nachmieter wurde explizit vereinbart, da...

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