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ASoK 6, Juni 2017, Seite 202

Die All-in-Vereinbarung

Problemstellungen in der täglichen Praxis

Stephan Nitzl und Sonja Schirmer

All-in-Vereinbarungen erfreuen sich in der Praxis großer Beliebtheit; in manchen Branchen sind Dienstverträge ohne All-in-Vereinbarung geradezu undenkbar. Doch wo liegt eigentlich der Unterschied zu einer echten Überstundenpauschale, was darf über eine pauschalierte Bezahlung von Überstunden hinaus abgegolten werden oder wie ist mit teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern zu verfahren? Über diese alltäglichen Problemstellungen und noch viele mehr soll der vorliegende Beitrag einen kompakten und praxisnahen Überblick bieten.

1. Unterschiede zwischen All-in-Vereinbarung und echter Überstundenpauschale

Während die echte Überstundenpauschale eine im Vorhinein bestimmte Anzahl an Überstunden abgelten soll, legt die All-in-Vereinbarung ein Gesamtgehalt fest, das unabhängig von der konkreten, quantitativen Arbeitsleistung zusteht. Bei der All-in-Vereinbarung steht somit das Arbeitsergebnis, nicht jedoch die quantitative Arbeitsleistung im Vordergrund.

Bei der Lohnverrechnung wird die echte Überstundenpauschale als eigener Entgeltbestandteil ausgewiesen und wird bei der Berechnung der Sonderzahlungen nicht berücksichtigt, sofern der Kollektivvertrag nicht ausdrücklich anderes vorsieht. Anders bei...

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