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iFamZ 5, Oktober 2021, Seite 273

Verletzung eines Kindes im Kindergarten

iFamZ 2021/202

§§ 1295, 1299, 1313a ABGB

Stürzt ein Kind im Kindergarten von einem Podest, das vor Jahren von einem Fachunternehmen – allerdings nicht der Norm entsprechend – errichtet worden war, kann der Kindergartenbetreiber weder aus der Erfüllungsgehilfenhaftung noch wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflichten in Anspruch genommen werden. Dies gilt insb dann, wenn das Spielgerät schon lange Zeit unfallfrei eingesetzt worden war.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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