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iFamZ 5, Oktober 2021, Seite 272

Überforderung im Lockdown: Obsorgeentziehung?

iFamZ 2021/201

S. 272 § 181 ABGB

Bei der Anordnung von Maßnahmen nach § 181 Abs 1 ABGB ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Familienautonomie zu berücksichtigen. Durch eine solche Verfügung darf das Gericht die Obsorge nur insoweit beschränken, als dies zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist. Vor einer Entziehung der Obsorge hat das Gericht sämtliche Möglichkeiten zu prüfen, die dem Kindeswohl gerecht werden können und eine Belassung des Kindes in der Familie ermöglichen.

1. (…) Gem § 181 Abs 1 ABGB kann das Gericht, wenn die Eltern durch ihr Verhalten das Kindeswohl gefährden, die Obsorge dem bisherigen Berechtigten ganz oder teilweise entziehen und an den KJHT übertragen (§ 211 ABGB) oder sonst zur Sicherung des Kindeswohls geeignete sichernde oder unterstützende Maßnahmen treffen. Bei der Anordnung von solchen Maßnahmen ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Familienautonomie zu berücksichtigen. Durch eine solche Verfügung darf das Gericht die Obsorge nur insoweit beschränken, als dies zur Sicherung des Wohls des Kindes erforderlich ist (vgl RIS-Justiz RS0048736). Eine Verfügung, mit der die Obsorge entzogen wird, kommt nur als Ultima Ratio in Betracht. Zuvor hat das Gericht alle anderen Mögli...

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