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COVID-19 – Mietzinsbefreiung und Fixkostenzuschuss für ein Nagel- und Kosmetikstudio im EKZ
immo aktuell 2021/49
§ 1104 ABGB; § 1 COVID-19-MG; § 1 Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, BGBl II 2020/96, („Schließungsverordnung“)
Der Fixkostenzuschuss ist eine Zuwendung, die dazu gedacht ist, die Liquidität des krisenbetroffenen Unternehmens (des Förderungssubjekts) sicherzustellen. Es besteht keine Verpflichtung für den Bestandnehmer, diese staatS. 249liche Unterstützung dem Bestandgeber zur Deckung des Mietzinsausfalls zu überlassen.
Sachverhalt: [1] Die Klägerin ist Eigentümerin einer Liegenschaft in Wien 14, auf der sie ein Einkaufszentrum betreibt. Die Beklagte ist Mieterin eines Geschäftslokals in diesem Einkaufszentrum und betreibt darin ein Nagel- und Kosmetikstudio. Das Einkaufszentrum, in dem sich ca 150 Geschäftslokale befinden, war während der drei behördlich angeordneten Lockdowns zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 geöffnet, weil dort auch Geschäfte der Grundversorgung im Bereich Apotheken, Lebensmittelhandel und Drogerien etabliert sind.
Der zugrunde liegende Bestandvertrag zwischen den Streitteilen enthält auszugsweise folgende Bestimmungen:
„3. Bestandzweck:
Der Bestandgegenstand dient zum Betreiben eines Nagels...