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iFamZ 5, Oktober 2021, Seite 269

Obsorgeübertragung an den Kinder- und Jugendhilfeträger

iFamZ 2021/200

§ 181 ABGB

§ 178 ABGB verschafft dem (bisher nicht obsorgeberechtigten) Elternteil, den Großeltern und den Pflegeeltern Parteistellung im Verfahren über eine Entziehung der Obsorge und Übertragung an den KJHT.

Eine solche Obsorgeübertragung an den KJHT und die damit verbundene Fremdunterbringung der (hier: 15 und 14 Jahre alten) Kinder greift massiv in deren Leben ein, sodass nicht auszuschließen ist, dass die damit verbundenen gravierenden Auswirkungen auf die Lebenssituation der Jugendlichen mehr schaden als nützen könnten. Es bedarf daher konkreter Feststellungen, die eine Prognose der Auswirkungen einer – allenfalls gegen ihren Willen erfolgenden – Fremdunterbringung auf sie ermöglichen.

Die derzeit 15 bzw 14 Jahre alten Minderjährigen entstammen der noch aufrechten Ehe ihrer Eltern, die sich im Sommer 2018 getrennt S. 270haben. Der Vater hat kaum mehr Kontakt zu seinen Kindern. Ihm wurde die Obsorge rechtskräftig entzogen. Diese kommt derzeit der Mutter allein zu, in deren Haushalt sie leben.

Die Familie wurde bereits vor der Trennung der Eltern sozialpädagogisch und psychologisch wegen Auffälligkeiten beider Kinder betreut, die sich aber im Laufe des Jahres 2017 reduzierten, so...

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