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Gunter Mayr/Stefan Melhardt/Karin Kufner/Christa Lattner

SWK-Spezial Salzburger Steuerdialog 2014

1. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3173-8

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Dokumentvorschau
SWK-Spezial Salzburger Steuerdialog 2014 (1. Auflage)

S. 39Zweifelsfragen zur Lohnsteuer

Abteilung VI/7 (Lohnsteuer), BMF
Bundesweiter Fachbereich Lohnsteuer, SZK

1. Nutzung des arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges im Rahmen mobiler Pflege und Betreuung

1.1. Bezughabende Normen

§ 15 EStG 1988 bzw § 16 EStG 1988, LStR 2002 Rz 265

1.2. Sachverhalt

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer Organisation, welche mobile Pflegeleistungen anbietet, haben für die Ausübung der Tätigkeit arbeitgebereigene Kraftfahrzeuge zur Verfügung. Die Fahrten zur Ausübung der Tätigkeit werden in der Regel vom Wohnsitz (Wohnung oder Wohnhaus) aus angetreten und wieder am Wohnsitz beendet.

Die Tätigkeit wird je nach Diensteinteilung morgens, vormittags, mittags, nachmittags und/oder abends ausgeübt. Zwischen den Einsätzen können die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an ihren Wohnsitz zurückkehren. Die Fahrtstecken sind abhängig von den jeweiligen Betreuungsverpflichtungen und können kurz-, mittel- und teilweise langfristig gleich sein. Das Büro der Betriebsleitung wird im zweiwöchigen Abstand zur Teilnahme an Dienstbesprechungen angefahren. Von dort wird gelegentlich bei Bedarf Material (zB Verbandsmaterial oder dgl) abgeholt. Innendienstarbeit wird von den mobilen Pflege- und Betreuungskräften im Büro nicht ver...

SWK-Spezial Salzburger Steuerdialog 2014

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