Reinhold Beiser

SWK-Spezial Praxisfälle zur Steuerreform

1. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3414-2

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SWK-Spezial Praxisfälle zur Steuerreform (1. Auflage)

S. 26II. Die ImmoESt und die Steuerreform 2015/2016

Die Steuerreform 2015/2016 hat die Immobilienertragsteuer in wichtigen Punkten geändert. Diese Änderungen werden im Licht des Gleichheitssatzes analysiert.

1. Der lineare Steuersatz

Der lineare Steuersatz wird für natürliche Personen von bisher 25 % auf 30 % angehoben (§ 30a EStG). Nach § 124b Z 276 EStG tritt der lineare Steuersatz von 30 % „mit in Kraft“ und ist „erstmalig für Veräußerungen nach dem anzuwenden“. „Private Grundstücksveräußerungen“ bilden nach § 30 EStG und § 4 BAOden Tatbestand, an den das Gesetz die Abgabepflicht knüpft“. Für die Abgrenzung der Anwendung des neuen Steuersatzes von 30 % ist folgerichtig auf das Veräußerungsgeschäft (Kauf- oder Tauschvertrag vor oder nach dem , 24.00 Uhr) abzustellen. Die Übertragung von Besitz oder Eigentum (Einverleibung im Grundbuch), der Beginn von Gewährleistungsfristen oder Fälligkeitstermine und Zahlungsfristen sind insoweit irrelevant.

Beispiel 47: Verkauf zu Silvester 2015

Ein privates Grundstück wir am verkauft: Der Kaufvertrag wird nachweislich (Beweisvorsorgepflicht) am Silvestertag 2015 abgeschlossen. Besitz und Eigentum werden erst 2016 übertragen, ...

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