SWK-Spezial Die neue Immobilienbesteuerung idF AbgÄG 2012
1. Aufl. 2009
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14. Die Umsatzsteuer
14.1. Die unechte Befreiung mit Vorsteuerkorrektur
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§ 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG befreit „die Umsätze von Grundstücken i. S. d. § 2 des Grunderwerbsteuergesetztes 1987“. Wird ein Grundstück aus einem Unternehmen i. S. d. § 2 UStG veräußert, so ist diese Grundstückslieferung nach § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStGS. 64 i. V. m. § 2 GrEStG von der Umsatzsteuer befreit. Der Veräußerer hat jedoch nach § 12 Abs. 10 UStG seine Vorsteuern für das veräußerte Grundstück zu berichtigen.
Ein Zeitungsverlag veräußert seine Geschäftsgebäude (Bürohaus, Druckerei, Papier- und Auslieferungslager samt Grund und Boden) an die Bundesimmobilien GmbH (BIG). Die BIG will dieses Grundstück nach § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG ohne (20 %) USt erwerben, weil die Altgebäude abgerissen werden sollen und dann eine neue Landespolizeidirektion samt Garagen und Parkplätzen für Einsatzfahrzeuge errichtet werden soll. Deshalb wird im Kaufvertrag vereinbart: Der Kaufpreis beträgt 10 Mio. Euro Entgelt nach § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG. Der Veräußerer optiert nicht zur Umsatzsteuerpflicht nach § 6 Abs. 2 UStG. Der Kaufpreis deckt sich somit mit dem Entgelt von 10 Mio. Euro. Die BIG trägt die Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr (TP 9 GGG). Der Veräußerer trägt die Vorsteuerkorrektur nach § 12 Abs. 10 ff. UStG.
Der Veräußerer hat Restbuchwerte von 3 Mio. Euro für...