SWK-Spezial Die neue Immobilienbesteuerung idF AbgÄG 2012
1. Aufl. 2009
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8. Der Steuersatz
8.1. Lineare Steuer mit Splittingeffekt
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§ 30a EStG verankert für Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken eine lineare Steuer von 25 % mit Splittingeffekt: Ebenso wie mit 25 % KESt endbesteuerte Einkünfte erhöhen auch mit linear 25 % besteuerte Gewinne und Überschüsse aus Grundstücksveräußerungen die Progression nach § 33 EStG für die anderen Einkünfte nicht.
Dieser lineare Tarif gilt für Grundstücke im Privatvermögen und im Betriebsvermögen und erfasst im Betriebsvermögen auch Zuschreibungen und Entnahmen.
8.2. Der Normaltarif im Betriebsvermögen
Werden Grundstücke eines Betriebs veräußert, greift der Normaltarif nach § 33 EStG in folgenden taxativen Ausnahmen vom linearen Steuersatz:
8.2.1. Grundstücke im Umlaufvermögen
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Werden Grundstücke aus dem Umlaufvermögen eines Betriebs veräußert, so ist der daraus erzielte Gewinn nach § 30a Abs. 3 Z 1 EStG mit dem Normaltarif nach § 33 EStG zu erfassen. Grundstücke sind Umlaufvermögen, wenn sie wie Waren gehandeltS. 40 werden. Nach der Rechtsprechung des VwGH zeichnet sich ein Grundstückshändler durch drei Qualitätsmerkmale aus:
eine planmäßige Tätigkeit,
einen Kauf in Verkaufsabsicht,
ein Streben, „möglichst kurzfristig wieder zu veräußern“.
Ein Grundstückshändler kauft nicht irge...