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SWK-Spezial Die neue Immobilienbesteuerung idF AbgÄG 2012

1. Aufl. 2009

ISBN: 978-3-7073-xxx-5

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Dokumentvorschau
SWK-Spezial Die neue Immobilienbesteuerung idF AbgÄG 2012 (1. Auflage)

2.  Der Begriff des Grundstücks nach § 30 EStG

2.1. Der Gesetzeswortlaut

1

§ 30 Abs. 1 zweiter Satz EStG i. d. F. AbgÄG 2012 (BGBl. I Nr. 112/2012) definiert den Begriff des Grundstücks:

S. 7„Der Begriff des Grundstückes umfasst Grund und Boden, Gebäude und Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (grundstücksgleiche Rechte).“

Unter den so definierten Begriff des Grundstücks fallen

  • Grund und Boden (räumlich abgegrenzte Teile der Erdoberfläche),

  • Gebäude,

  • Gebäude auf fremdem Grund,

  • Miteigentum an Grund und Gebäuden,

  • Wohnungseigentum im Sinn des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG 2002),

  • Baurechte im Sinn des Baurechtsgesetzes,

  • Baurechtswohnungseigentum (§ 6a Baurechtsgesetz).

2.2. Gebäude auf fremdem Grund

2

Gebäude auf fremdem Grund erfassen sowohl Superädifikate nach § 435 ABGB, also Gebäude, die auf fremdem Grund in der Absicht errichtet werden, dass „sie nicht stets darauf bleiben sollen“, wie z. B. Bauhütten. Gebäude i. S. d. § 30 EStG sind jedoch auch solche Gebäude, die stets auf fremdem Grund bleiben sollen (Schrebergartenhütte).

§ 30 EStG stellt auf das wirtschaftliche Eigentum i. S. d. § 24 BAO ab:

Beispiel 1

Ein Unternehmen mietet einen unbebauten Grund auf 25 Jahre und errichtet darauf ein Werksgebäude (Umschlags- und Lagerhalle, Garagen, Werks...

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