SWK-Spezial Die neue Immobilienbesteuerung idF AbgÄG 2012
1. Aufl. 2009
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 1Vorwort
Das 1. Stabilitätsgesetz 2012 (1. StabG 2012) hat mit die theoretische Grundkonzeption der Ertragsbesteuerung in Österreich, also in der Einkommen- und Körperschaftsteuer, neu ausgerichtet: Ab erfasst die Ertragsbesteuerung auch die Vermögenssubstanz im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen und Grundstücke, die aus dem Privatvermögen vermietet und verpachtet werden. Die neue Immobilienbesteuerung erfasst darüber hinaus Grundstücke, die nicht zur Einkunftserzielung genutzt, sondern privat bewohnt werden (Familienwohnung, Zweit- oder Ferienwohnsitz, unentgeltliche Nutzungsüberlassung) oder brachliegen.
Die Quellentheorie wird aufgegeben. Die Reinvermögenszugangstheorie wird auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung ausgedehnt. Die Markteinkommenstheorie wird weitgehend umgesetzt: Grundstücke, die nicht zur Einkunftserzielung genutzt werden, werden im Fall ihrer Veräußerung besteuert.
Notare und Rechtsanwälte werden ab zur Einbehaltung einer Immobilienertragsteuer nach den §§ 30, 30a bis 30c EStG und den §§ 10 und 11 GrEStG verpflichtet. Die Berater sind angehalten, die Einkommensteuer für Immobilientransaktionen zu berechnen, einzubehalten und an das Fi...