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GrESt-Pflicht durch Übertragung von Miteigentumsanteilen
immo aktuell 2021/47
Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin hatte 1998 eine Dachbodeneinheit verbunden mit 25/481 ideellen Miteigentumsanteilen für einen vereinbarten Kaufpreis von 690.000 ATS erworben. Im Kaufvertrag wurde als Erwerbszweck der Dachbodenausbau durch die Beschwerdeführerin auf ihre alleinigen Kosten festgehalten. Die Verkäuferin verpflichtete sich, „die nach dem Ergänzungsgutachten aufgrund des ausgebauten Dachgeschosses allenfalls erforderliche Abtretung von Nutzwerten an die Käuferin kostenlos vorzunehmen sowie eine entsprechende Urkunde zur bücherlichen Durchführung der Umparifizierung in verbücherungsfähiger Form zu unterfertigen“. Auf Basis des vereinbarten Kaufpreises wurde die Grunderwerbsteuer abgeführt.
Nach Fertigstellung des Dachbodenausbaues in Form von drei neuen Wohneinheiten durch die Beschwerdeführerin wurde mittels Gutachtens eine Erhöhung der Nutzwerte von bisher 481 auf neu 573 festgestellt. In einem zwischen den beiden Parteien geschlossenen „Änderungsvertrag zum Wohnungseigentumsvertrag“ wurde festgehalten, dass sich sohin die Gesamtnutzwerte um 92 Anteile auf 573 Nutzwerte erhöhten und die Übertragung der erforderlichen Nutzwerte zum Zwec...