Suchen Kontrast Hilfe
ASoK-Spezial Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz
Rudolf Müller/Franz Sutter

ASoK-Spezial Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz

1. Aufl. 2019

Print-ISBN: 978-3-7073-3982-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK-Spezial Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz (1. Auflage)

S. 1Vorwort

Das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz, BGBl I 2017/125, ist am mit dem Anliegen in Kraft getreten, Umqualifizierungsverfahren mit einem neuen Rechtsrahmen zu versehen. Von Umqualifizierung spricht man, wenn sich herausstellt, dass eine beschäftigte Person, die nach dem GSVG oder nach dem BSVG versichert ist (oder sich dazu anmeldet), in Wahrheit als Dienstnehmer oder freier Dienstnehmer nach dem ASVG zu versichern (gewesen) wäre.

Nach dem von der Bundesregierung am beschlossenen Arbeitsprogramm für die Jahre 2017/2018 soll die Sozialpartnereinigung zur Schaffung von Rechtssicherheit bei der Abgrenzung von selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit in der gesetzlichen Sozialversicherung umgesetzt werden.

So leiten die ErlRV 1613 der Beilagen XXV GP ein und seither figuriert das SV-ZG – einem Hashtag gleich – unter dem Schlagwort „Rechtssicherheit“ (liebevoll „Resi“ genannt) in der Sozialbürokratie, vor allem der SVA.

Das Gesetz hat innerhalb relativ kurzer Zeit einigen Widerhall in der Literatur gefunden; kein Praxistipp in dieser Fachzeitschrift bleibt ohne Erwähnung des SV-ZG, wobei das Gros der Literatur wenig überraschend aus dem näheren oder weiteren Umfeld der SVA der gewerblichen Wirtschaft stammt. Immerhin war es diese Sozialversicherungsanstalt, die sich nach der bis zum SV-ZG geltenden Rechtslage in von den Gebietskrankenkassen geführten Umqualifizierungsverfahren wenig bis gar nicht repräsentiert gefunden hat. An dem neuen Verfahren haben jetzt zusätzlich zu dem Auftraggeber/Dienstgeber und der beschäftigten Person auch alle beteiligten Sozialversicherungsträger (Gebietskrankenkasse, SVA bzw SVB) Parteistellung und Beschwerdebefugnis.

Die bisherige Literatur bemüht sich, das in vielen Belangen ungewöhnlich erscheinende neue Verfahren aufzuarbeiten und systematisch darzustellen und die Darstellung mit Beispielen und Praxishinweisen anzureichern. Ungeachtet der – gemessen am bisher Gängigen – ungewöhnlichen Regelungen verfahrensrechtlicher Art (zB hängt die Zuständigkeit künftig nur eines Trägers zur Entscheidung über die Zuordnung des Versicherungsverhältnisses von Konsens oder Dissens der beteiligten Träger ab – so soll eine Bindungswirkung pro futuro auch durch bloßen Trägerkonsens ausgelöst werden können), aber auch materiell-rechtlichen Inhalts (Beiträge, die die beschäftigte Person nach GSVG oder BSVG geleistet hat, sollen nach einer Umqualifizierung angeblich künftig auch dem Dienstgeber zugutekommen) finden sich unter den bisherigen Stimmen kaum kritische Auseinandersetzungen mit dem SV-ZG, vorallem auch unter verfassungsrechtlichen und unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten. Immerhin soll – so offenbar der Wille des Gesetzgebers – in Umkehr dessen, was bisher in ASVG (zB in § 4 Abs 2) und GSVG (zB § 2 Abs 1 Z 4) geltendes Recht war, künftig die sozialversicherungsrechtliche Einordnung von Einkünften die Abgabenbehörden binden.

Die beiden vorliegenden Arbeiten sollen diese Lücken schließen, sowohl was die verfassungsrechtliche als auch was die steuerrechtliche Seite der Angelegenheit betrifft. Das SV-ZG soll dogmatisch-kritisch aufgearbeitet und es soll auch eine Antwort auf die Frage gefunden werden, ob und – wenn ja – in welchem Ausmaß durch das SV-ZG ein größeres Maß an Rechtssicherheit erzielt werden kann, als dies bisher der Fall war.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Wien, November 2018
Hon.-Prof. Dr.Dr. h.c. Rudolf Müller
Hofrat Dr. Franz Philipp Sutter

Daten werden geladen...