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immo aktuell 6, Dezember 2021, Seite 232

Unentgeltlicher Zuwendungsfruchtgenuss unter Ehegatten

immo aktuell 2021/45

§§ 2, 28 EStG

In der bloßen Aufrechterhaltung eines bestehenden ([…] zudem mietrechtlich grundsätzlich unkündbaren) langfristigen Mietvertrags liegt keine unternehmerische Initiative der Fruchtgenussberechtigten, die für eine relevante Änderung der bisherigen steuerlichen Verhältnisse und damit eine veränderte Einkünftezurechnung spricht (vgl […] ).

Sachverhalt: Der Revisionswerber erwarb im März 2015 eine Wohnung, die er ab November 2015 für zehn Jahre vermietete. Im März 2016 räumte er seiner Ehefrau ein unentgeltliches Fruchtgenussrecht für ebenfalls zehn Jahre an der Wohnung ein. Im April 2016 unterbreitete die Ehefrau dem bisherigen Mieter ein Mietanbot, welches dieser durch Zahlung der Miete an die Ehefrau annahm. Das Finanzamt erkannte den Zuwendungsfruchtgenuss nicht an und führte aus, dass keine Grundbuchseintragung des Fruchtgenusses erfolgt sei und der Ehegattin auch kein Belastungs- und Veräußerungsverbot zustehe. Die Ehefrau habe keine Möglichkeit gehabt, auf die Vermietung Einfluss zu nehmen. Die Einkünfte seien daher weiterhin dem Ehemann zuzurechnen und bei diesem der Einkommen- und Umsatzsteuer zu unterwerf...

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