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ZWF 2, März 2024, Seite 80

Ausgewählte Judikatur aus dem Bereich Finanzstrafsachen im Jahr 2023 (Teil II)

Martina Eber Elisabeth

Anknüpfend an Teil 1 dieses Beitrags wird im Folgenden der Überblick über relevante Erkenntnisse aus dem Bereich Finanzstrafsachen im Jahr 2023 fortgesetzt. Dabei liegt auch in diesem Beitrag der Schwerpunktmäßig vor allem auf Entscheidungen des BFG.

Grob fahrlässige Meldepflichtverletzung nach § 5 WiEReG; Dauerdelikt

§ 5 iVm § 15 WiEReG

Sachverhalt: Ein berufsmäßiger Parteienvertreter hat als Stiftungsvorstand die eigenständige Wahrnehmung der jährlichen Meldepflichten eines Rechtsträgers (Stiftung) nach § 3 Abs 3 iVm § 5 Abs 1 letzter Satz WiEReG übernommen. Trotz zweimaliger Aufforderung durch Zustellung von Erinnerungsschreiben in der DataBox des elektronischen Posteingangs aufgrund des FinanzOnline-Zugangs ist er der Vornahme der Meldung nicht nachgekommen. Die Behauptung, eine E-Mail-Benachrichtigung auf die E-Mail-Adresse seiner Kanzlei eingerichtet zu haben, konnte durch Erhebungen eines Fachexperten von FinanzOnline widerlegt werden.

In seiner Entscheidung betont das BFG, dass die Angabe einer unrichtigen, ungültigen oder gar keiner E-Mail-Adresse nicht die wirksame Zustellung hindere. Entscheidend für die Zustellung ist allein der Zeitpunkt, in dem die Daten in d...

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