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ZVers 2, März 2024, Seite 111

Rechtsschutzversicherung: Zusammenfassung mehrerer zeitlich und ursächlich zusammenhängender Versicherungsfälle zu einem einheitlichen Versicherungsfall

ZVers Redaktion

RSS-E 117/23

Die Zusammenfassung mehrerer zeitlich und ursächlich zusammenhängender Versicherungsfälle zu einem einheitlichen Versicherungsfall ist dann gerechtfertigt, wenn mehrere Versicherungsfälle einem Geschehensablauf entspringen, der nach der Verkehrsauffassung als ein einheitlicher Lebensvorgang aufzufassen ist. Handelt es sich um rechtlich unselbständige Verstöße, die sich als Teil eines einheitlichen Gefahrverwirklichungsvorgangs darstellen (dies ist insbesondere dann der Fall, wenn rückblickend schon beim ersten Verstoß mit weiteren gleichartigen Verstößen zu rechnen war), liegt ein einheitlicher Verstoß vor, der einem Dauerverstoß gleichgestellt ist.

Der Antragsteller hat per bei der antragsgegnerischen Versicherung eine Privatrechtsschutzversicherung für Nichtselbständige ... abgeschlossen. Unter anderem ist der Baustein „Arbeitsgerichts-Rechtsschutz“ eingeschlossen. Der Vertrag endete per . Vereinbart sind die ARB 2010, welche auszugsweise lauten:

„Artikel 2 – Was gilt als Versicherungsfall und wann gilt er als eingetreten?

1. Bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gemäß Artikel 17.2.1.1, Artikel 18.2.1, Artikel 19.2.1 und Artikel 25.2.3 gilt als Versicherung...

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